Regelwerk


§ 1 Veranstalter ist der DIMENSIONS e.V., die Ausführenden Organe sind weisungsberechtigt und haben für die Dauer der Veranstaltung das Hausrecht.

§ 2 Zur Teilnahme an der LAN-Party sind nur Personen berechtigt, die mindestens das 16 (Veranstaltungsabhängig) Lebensjahr vollendet haben.

§ 3 Zur Deckung der Unkosten bzw. zur Anschaffung von technischem Equipment, entrichtet jeder Teilnehmer € 15,- (Abendkasse € 18,-). Der Betrag kann nicht zurück erstattet werden, wenn eine Absage innerhalb 14 Tage vor der Veranstaltung gemacht wird.

§ 4 Sollte, aus welchen Gründen auch immer, ein Abbruch der Veranstaltung nötig sein, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Unkostenbeitrags.

§ 5 Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 6 Für gesundheitliche Schäden, die durch physische oder psychische Belastungen, sei es durch den Konsum von Videospielen, Übermüdung oder sonstiger Beanspruchungen entstehen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

§ 7 Auf den Außengeländen und in den Veranstaltungsräumlichkeiten gelten die jeweiligen Hausordnungen.

§ 8 Der Veranstalter haften für keinerlei Schäden, die durch die Verbindung mit dem zur Verfügung gestellten Netzwerk direkt oder indirekt entstehen (insbesondere aber nicht ausschließlich: Hardwareschäden, Datendiebstahl, Datenmanipulation und/oder Datenverlust), sofern keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

§ 9 Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Verlust oder Diebstahl von mitgebrachtem Besitz der Teilnehmer. Darunter fällt auch die Gardarobe.

§ 10 Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden an mitgebrachtem Besitz der Teilnehmer, sofern keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

§ 11 Der bereitgestellte Raum und dessen Inventar ist pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln. Beschädigungen sind dem Veranstalter zu melden. Der Verursacher des Schadens kann vom Veranstalter dafür haftbar gemacht werden.

§ 12 Es darf ausschließlich Originalsoftware verwendet werden. Der Teilnehmer versichert hiermit dem Veranstalter, dass es sich bei kopierten Medien (wie z.B. CD-ROM) lediglich um Sicherungskopien einer von ihm lizenzierten Originalversion handelt und er den Lizenzbestimmungen des Herstellers nicht zuwider handelt. Besitz, Anfertigung und Vertrieb von nicht lizenzierter Software sind untersagt. Aufgrund der großen Menge an mitgebrachter Software ist es dem Veranstalter aber nicht möglich bzw. zumutbar dies in allen Fällen zu überprüfen, daher übernimmt der Veranstalter keinerlei Verantwortung oder Haftung hinsichtlich Raubkopien.

§ 13 Die Veröffentlichung und/oder der Vertrieb von pornographischen, gewaltverherrlichenden oder in anderer Weise jugendgefährdenden Inhalten sind untersagt. Aufgrund der großen Menge an Datenübertragungen im Netzwerk und der großen Menge an mitgebrachten Medien ist es dem Veranstalter aber nicht möglich bzw. zumutbar dies zu überprüfen, daher übernimmt der Veranstalter keinerlei Verantwortung oder Haftung für benannte Inhalte.

§ 14 Der unnötigen Datentransfer oder sonstige Aktivitäten, wie z.B. SYN-Floods oder Pings, welche den Netzwerkbetrieb stören oder andere Teilnehmer beeinflussen ist untersagt.

§ 15 Am zur Verfügung gestellten Netzwerk sind eigenmächtige Umbauten bzw. Manipulationen jedweder Art ohne Absprache nicht gestattet.

§ 16 Der Betrieb von aktiven und passiven Aufstellautsprechern ist nicht gestattet.

§ 17 Das Rauchen ist am jeweiligen Veranstaltungsort nicht in den Veranstaltungsräumen erlaubt. Lediglich im Außenbereich oder im (sofern vorhanden) Foyer ist das Rauchen gestattet.

§ 18 Der Genuss alkoholischer Getränke ist innerhalb der Veranstaltung gestattet.

§ 19 Bei Zuwiderhandlung ist es dem Veranstalter vorbehalten den Teilnehmer zu ermahnen oder ggf. von der Veranstaltung auszuschließen.